Arbeitszeugnis: Anspruch, Aufbau, Noten und deine Rechte

Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, hast du Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Mindestens nennt es Art und Dauer deiner Tätigkeit. Auf deinen Wunsch hin muss es auch deine Leistung und dein Verhalten bewerten, und zwar wahr, wohlwollend und ohne versteckte Codes. Hier erfährst du, was drinstehen muss, wie du die Zeugnissprache liest, wie du prüfst, ob dein Zeugnis gut ist, und was du tun kannst, wenn es fehlt oder Fehler hat.
Kurz gesagt
- Du hast bei jedem Ende eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis, egal wie lange du dort gearbeitet hast. Das qualifizierte Zeugnis mit Bewertung bekommst du, wenn du es verlangst.
- Ein Zeugnis muss klar formuliert sein. Geheimcodes, die etwas anderes aussagen als der Wortlaut, sind verboten.
- Die Note steckt in festen Formulierungen: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ bedeutet „sehr gut“.
- Bei einem fehlerhaften Zeugnis kannst du eine Berichtigung verlangen und notfalls vor dem Arbeitsgericht klagen. Achte auf Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifvertrag.
- Ein gutes Zeugnis bringt dir in der nächsten Bewerbung am meisten, wenn du die belegten Erfolge daraus in Lebenslauf und Anschreiben übernimmst.
Inhaltsverzeichnis
- Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
- Einfaches und qualifiziertes Zeugnis im Vergleich
- Was ein Arbeitszeugnis enthalten muss und was nicht
- So ist ein qualifiziertes Zeugnis aufgebaut
- Zeugnissprache: So liest du die Noten
- Ist dein Arbeitszeugnis gut? Prüfe es in sechs Schritten
- Fehlerhaftes Zeugnis: Berichtigung, Klage und Fristen
- Kein Arbeitszeugnis bekommen: So gehst du vor
- Dein Zeugnis in der Bewerbung richtig nutzen
- Unsere Sicht: Das Zeugnis ist ein Beleg, die Bewerbung ist dein Argument
- Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis
- Quellen
Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Die Rechtsgrundlage ist § 109 der Gewerbeordnung. Dort steht: Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das gilt für Vollzeit, Teilzeit, Minijob und befristete Verträge gleichermaßen. Auch wer in der Probezeit ausscheidet oder selbst kündigt, kann ein Zeugnis verlangen.
Wichtig ist die Reihenfolge: Das Gesetz gibt dir zunächst das einfache Zeugnis. Das qualifizierte Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung bekommst du, wenn du es ausdrücklich verlangst. Formuliere deine Anfrage deshalb immer konkret, etwa so: „Bitte stelle mir zum Beendigungsdatum ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.“ Fordere es schriftlich an, damit du später belegen kannst, wann du es verlangt hast, und setze eine angemessene Frist, zum Beispiel zwei Wochen.

Zwischenzeugnis während des Arbeitsverhältnisses
Einen pauschalen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Hast du aber ein berechtigtes Interesse, muss dein Arbeitgeber es ausstellen. Die Arbeitskammer des Saarlandes nennt dafür typische Anlässe: einen Wechsel der oder des Vorgesetzten, eine Versetzung oder eine längere Unterbrechung der Arbeit, etwa durch Elternzeit. Auch eine geplante Umstrukturierung oder ein Betriebsübergang sind gute Gründe, um nachzufragen.
Ein Zwischenzeugnis ist mehr als eine Formalie. Es hält deine Leistung fest, solange die Menschen noch im Unternehmen sind, die sie beurteilen können. Und es bindet den Arbeitgeber in gewissem Maß: Weicht das spätere Endzeugnis ohne erkennbaren Grund deutlich nach unten ab, hast du ein starkes Argument für eine Berichtigung.
Einfaches und qualifiziertes Zeugnis im Vergleich
Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit, das qualifizierte Zeugnis zusätzlich eine Beurteilung von Leistung und Verhalten. Welche Variante du bekommst, entscheidest du.
| Merkmal | Einfaches Zeugnis | Qualifiziertes Zeugnis |
|---|---|---|
| Inhalt | Person, Art und Dauer der Tätigkeit | Zusätzlich Leistung und Verhalten |
| Bewertung | Keine | Ja, in Fließtext |
| Wann sinnvoll | Sehr kurze Beschäftigung, Aushilfe, Nebenjob | Nahezu jede Bewerbung für eine Fach- oder Führungsstelle |
| Wirkung bei Personalern | Neutral, wirft bei längeren Stellen oft Fragen auf | Standard, wird erwartet |
| Wer entscheidet | Wird ohne Antrag geschuldet | Du musst es verlangen |
Für deine Bewerbungen ist das qualifizierte Zeugnis fast immer die bessere Wahl. Ein einfaches Zeugnis nach mehreren Jahren wirkt auf Personaler oft so, als hätte es etwas zu verbergen gegeben. Das einfache Zeugnis ist vor allem dann eine bewusste Option, wenn die Zusammenarbeit so schlecht lief, dass du keine Bewertung möchtest.
Was ein Arbeitszeugnis enthalten muss und was nicht
§ 109 Abs. 2 GewO verlangt, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert ist. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage treffen sollen als die aus Form und Wortlaut ersichtliche. Daraus ergeben sich die formalen Anforderungen, die du prüfen solltest:
- Papierform mit Unterschrift: Das Zeugnis muss schriftlich erteilt werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen, es sei denn, du stimmst ihr ausdrücklich zu.
- Firmenbriefbogen: Üblich ist das offizielle Geschäftspapier mit Anschrift des Arbeitgebers.
- Überschrift: „Arbeitszeugnis“, „Zeugnis“ oder „Zwischenzeugnis“.
- Ausstellungsdatum: In der Regel das Datum des letzten Arbeitstags, nicht das Datum eines späteren Nachdrucks.
- Unterschrift: Von einer zeichnungsberechtigten Person, idealerweise ranghöher als du.
- Saubere Optik: Keine Flecken, Knicke oder Durchstreichungen, die als Signal gelesen werden könnten.
Nicht hinein gehören Dinge, die dir ohne sachlichen Grund schaden. Dazu zählen etwa Betriebsratstätigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Gesundheitszustand oder der Kündigungsgrund, sofern du nicht ausdrücklich zustimmst. Die Arbeitskammer des Saarlandes weist darauf hin, dass kürzere Unterbrechungen durch Urlaub oder Krankheit nicht ins Zeugnis aufgenommen werden dürfen, solange sie nicht für die gesamte Vertragsdauer prägend waren.
Zum Geburtsdatum: Das Gesetz nennt es nicht als Pflichtangabe. Viele Arbeitgeber nehmen es zur eindeutigen Zuordnung auf, verpflichtend ist es nach dem Wortlaut von § 109 GewO nicht. Wenn du es lieber weglassen möchtest, sprich das vor der Ausstellung an.
So ist ein qualifiziertes Zeugnis aufgebaut
Die IHK Hannover beschreibt einen in der Praxis bewährten Aufbau für qualifizierte Zeugnisse. Wenn du ihn kennst, erkennst du schnell, ob ein Baustein fehlt:
- Überschrift: Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis.
- Einleitung: Name, gegebenenfalls Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Austrittsdatum und Position.
- Unternehmensbeschreibung: Optional ein Satz zu Branche und Größe des Arbeitgebers.
- Tätigkeitsbeschreibung: Deine Aufgaben, nach Bedeutung geordnet, mit Verantwortungsbereichen, Budget- oder Personalverantwortung und Projekten.
- Leistungsbeurteilung: Fachwissen, Weiterbildung, Arbeitsweise, Arbeitserfolg und eine zusammenfassende Note.
- Verhaltensbeurteilung: Dein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden oder anderen Dritten.
- Schlussformel: Grund des Ausscheidens, Dank, Bedauern und gute Wünsche für die Zukunft.
- Ort, Datum, Unterschrift.
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass ein qualifiziertes Zeugnis regelmäßig als Fließtext zu verfassen ist (Urteil vom 27. April 2021, 9 AZR 262/20). Eine reine Tabelle mit Schulnoten reicht nicht, weil sie die individuelle Beurteilung nicht abbildet. Bekommst du ein Zeugnis im Ankreuz- oder Tabellenformat, kannst du eine Neufassung verlangen.
Zeugnissprache: So liest du die Noten
Weil ein Zeugnis wohlwollend formuliert sein muss, stehen dort selten offen negative Sätze. Stattdessen hat sich eine Sprache herausgebildet, in der feine Abstufungen die Note tragen. Laut Arbeitskammer des Saarlandes lassen sich die standardisierten Formulierungen in Notenstufen von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ übersetzen. Die folgende Zuordnung ist in der Praxis verbreitet:
| Note | Zusammenfassende Leistungsbeurteilung | Verhaltensbeurteilung |
|---|---|---|
| Sehr gut | „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ | „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.“ |
| Gut | „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ | „… war stets einwandfrei.“ |
| Befriedigend | „zu unserer vollen Zufriedenheit“ | „… war einwandfrei.“ |
| Ausreichend | „zu unserer Zufriedenheit“ | „… gab keinen Anlass zu Beanstandungen.“ |
| Mangelhaft | „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ oder „hat sich bemüht“ | „… war insgesamt akzeptabel.“ |
Drei Details verschieben die Note oft, ohne dass es dir sofort auffällt:
- Das Wort „stets“: Fehlt es, rutscht die Bewertung in der Regel eine Stufe nach unten.
- Die Reihenfolge: Werden Kollegen vor Vorgesetzten genannt, kann das als Hinweis auf Spannungen mit der Führung gelesen werden.
- Der Fokus auf Nebensachen: Lob für Pünktlichkeit oder ein gepflegtes Erscheinungsbild, während die Kernaufgaben kaum vorkommen, wirkt schwach.
Auslassungen und Schlussformel
Ein Zeugnis sollte im Ganzen gelesen werden, denn auch was fehlt, sagt etwas. Die Arbeitskammer des Saarlandes betont, dass erwartete Auslassungen negativ wirken können. Fehlt bei einer Kassiererin die Ehrlichkeit oder bei einer Führungskraft die Mitarbeiterführung, fällt das Personalern auf.
Bei der Schlussformel gilt: Einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat das mit Urteil vom 25. Januar 2022 (9 AZR 146/21) bestätigt. In der Praxis enthalten gute Zeugnisse trotzdem fast immer Dank, Bedauern und Zukunftswünsche. Fehlt die Schlussformel bei einem sonst sehr guten Zeugnis, frag freundlich nach. Viele Arbeitgeber ergänzen sie, wenn du einen konkreten Formulierungsvorschlag mitschickst.
Ist dein Arbeitszeugnis gut? Prüfe es in sechs Schritten
Nimm dir für die Prüfung Zeit und geh das Zeugnis systematisch durch:
- Formalien prüfen: Briefbogen, Überschrift, korrekte Daten, Unterschrift, Ausstellungsdatum.
- Tätigkeitsbeschreibung abgleichen: Stimmen Position und Aufgaben? Stehen die wichtigsten Aufgaben vorn? Fehlen Projekte oder Verantwortung, die du hattest?
- Zusammenfassende Note suchen: Finde den Satz mit „Zufriedenheit“ und ordne ihn in die Tabelle ein.
- Einzelbewertungen vergleichen: Passen Fachwissen, Arbeitsweise und Arbeitserfolg zur Gesamtnote, oder gibt es Ausreißer nach unten?
- Verhaltensbeurteilung lesen: Achte auf „stets“, auf die Reihenfolge der Personengruppen und darauf, ob Kunden erwähnt werden, wenn du Kundenkontakt hattest.
- Gesamtbild bewerten: Passt die Schlussformel zur Note? Fehlt etwas, das für deine Rolle typisch wäre?
Ein Hinweis zur Erwartung: Das Gebot der wohlwollenden Beurteilung bedeutet nicht, dass alles Ungünstige verschwiegen wird. Die Arbeitskammer nennt als Beispiel das Nichtbestehen einer Prüfung, das trotzdem erwähnt werden darf. Wahrheit geht vor Wohlwollen.
Fehlerhaftes Zeugnis: Berichtigung, Klage und Fristen
Enthält dein Zeugnis Fehler oder eine aus deiner Sicht zu schlechte Bewertung, geh in dieser Reihenfolge vor:
- Gespräch suchen: Viele Fehler sind schlicht Versehen. Schick deine Korrekturwünsche schriftlich, mit konkreten Formulierungsvorschlägen und Belegen wie Zielvereinbarungen, Feedback oder einem Zwischenzeugnis.
- Berichtigung schriftlich verlangen: Setze eine Frist und benenne genau, welche Passagen geändert werden sollen.
- Beratung holen: Gewerkschaftsmitglieder bekommen Rechtsberatung über ihre Gewerkschaft. In Bremen und im Saarland beraten die Arbeitnehmer- bzw. Arbeitskammern ihre Mitglieder. Sonst hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Klage beim Arbeitsgericht: Laut NRW-Justiz kannst du deinen Anspruch gerichtlich einklagen, wenn trotz Aufforderung kein Zeugnis kommt oder es fehlerhaft ist.
Entscheidend ist die Beweislast. Die Arbeitskammer des Saarlandes fasst die Rechtsprechung so zusammen: Willst du eine überdurchschnittliche Note wie „gut“ oder „sehr gut“, musst du die Tatsachen dafür beweisen. Bewertet dich der Arbeitgeber unterdurchschnittlich, muss er die Gründe dafür belegen. Sammle deshalb schon während deiner Beschäftigung Nachweise über Erfolge.
Bei den Fristen ist Tempo wichtig. Die IHK Hannover weist darauf hin, dass neben der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren auch arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Diese Ausschlussfristen sind oft deutlich kürzer, häufig nur wenige Monate. Schau deshalb in deinen Arbeitsvertrag und einen eventuell geltenden Tarifvertrag, bevor du Zeit verstreichen lässt.
Stellt der Arbeitgeber das Zeugnis schuldhaft zu spät oder falsch aus, kann er laut vbw sogar schadensersatzpflichtig werden. Voraussetzung ist ein konkret nachweisbarer Schaden, etwa eine verlorene Stelle, weil das Zeugnis fehlte.
Kein Arbeitszeugnis bekommen: So gehst du vor
Bleibt das Zeugnis aus, fordere es schriftlich an, nenne die gewünschte Form (qualifiziert) und setze eine Frist von etwa zwei Wochen. Reagiert der Arbeitgeber nicht, folgt eine zweite Aufforderung mit dem Hinweis, dass du rechtliche Schritte prüfst. Die Arbeitnehmerkammer Bremen empfiehlt, sich in diesem Fall über das weitere Vorgehen beraten zu lassen. Der letzte Schritt ist die Klage vor dem Arbeitsgericht.

Für laufende Bewerbungen musst du nicht warten. Erkläre die Lücke kurz und sachlich, zum Beispiel mit dem Satz „Das Arbeitszeugnis meines letzten Arbeitgebers ist angefordert und wird nachgereicht.“ Lege bis dahin ein Zwischenzeugnis, eine Arbeitsbescheinigung oder Referenzen bei, sofern du sie hast.
Dein Zeugnis in der Bewerbung richtig nutzen
Personaler lesen Zeugnisse meist querbeet: Note, Tätigkeit, Schlussformel. Den größten Nutzen ziehst du, wenn du die stärksten Aussagen nicht nur als Anlage beilegst, sondern aktiv verwendest:
- Erfolge übernehmen: Steht im Zeugnis, dass du ein Projekt erfolgreich abgeschlossen oder ein Team aufgebaut hast, gehört das als konkreter Erfolg in deinen Lebenslauf. Wie das überzeugend klingt, zeigt unser Beitrag zu Erfolgen im Lebenslauf.
- Anschreiben schärfen: Ein Zitat aus einem sehr guten Zeugnis ersetzt keine Argumentation, aber eine belegte Stärke passt gut zu einer Anforderung aus der Stellenanzeige. Beispiele findest du in unseren Anschreiben-Mustern mit Stellenanzeige.
- Reihenfolge der Anlagen: Das neueste Zeugnis kommt zuerst, ältere folgen chronologisch absteigend. Mehr zu vollständigen Unterlagen steht in unserem Lebenslauf-Guide.
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Unsere Sicht: Das Zeugnis ist ein Beleg, die Bewerbung ist dein Argument
Wir sehen jeden Tag, wie viel Energie in ein Arbeitszeugnis fließt: Formulierungen werden verglichen, Noten nachverhandelt, Schlussformeln eingefordert. Das ist richtig so, denn ein sauberes Zeugnis gehört zu vollständigen Unterlagen, und dein Anspruch darauf ist gesetzlich klar geregelt.
Gleichzeitig ist das Zeugnis nur ein Teil deiner Bewerbung. Es belegt, was du getan hast. Ob ein Arbeitgeber dich einlädt, entscheidet sich vor allem daran, ob dein Anschreiben und dein Lebenslauf zur konkreten Stelle passen. Genau dort setzt Appliqu an: Appliqu liest die Stellenanzeige, schreibt für jede Stelle ein eigenes Anschreiben und passt deinen Lebenslauf an, statt eine Vorlage an hundert Arbeitgeber zu schicken.
Unser Rat deshalb: Kläre dein Zeugnis zügig, achte auf die Fristen und hol dir bei Streit Beratung. Und während das läuft, lass die Suche nicht ruhen. Appliqu sucht weiter, bewirbt sich für dich und erkennt in deinem Postfach Rückmeldungen und Einladungen zum Vorstellungsgespräch, sodass du alle Bewerbungen an einem Ort im Blick hast.
Niclas Fischell
Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis
Ist es schlimm, wenn ich kein Arbeitszeugnis habe?
Eine einzelne fehlende Unterlage ist kein Ausschlusskriterium, wirft bei Personalern aber Fragen auf, vor allem bei längeren Beschäftigungen. Da du einen gesetzlichen Anspruch hast, solltest du das Zeugnis nachträglich anfordern. Bis es da ist, erklärst du die Lücke kurz im Anschreiben oder im Gespräch.
Muss das Geburtsdatum im Arbeitszeugnis stehen?
Nein, § 109 GewO schreibt das Geburtsdatum nicht vor. Viele Arbeitgeber nehmen es zur eindeutigen Zuordnung trotzdem auf. Wenn du es nicht im Zeugnis haben möchtest, bitte vor der Ausstellung darum, es wegzulassen.
Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO?
Das qualifizierte Zeugnis enthält neben Art und Dauer der Tätigkeit eine Beurteilung deiner Leistung und deines Verhaltens. Du bekommst es, wenn du es verlangst. Es ist als Fließtext zu formulieren und muss wahr und wohlwollend sein.
Woran erkenne ich, ob mein Arbeitszeugnis gut ist?
Such die zusammenfassende Leistungsbewertung: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ entspricht einem „gut“, „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ einem „sehr gut“. Prüfe dann, ob die Verhaltensbeurteilung mit „stets“ formuliert ist und Vorgesetzte zuerst nennt. Zum Schluss sollte die Schlussformel zur Note passen und nichts Wesentliches für deine Rolle fehlen.
Wie lange kann ich ein Arbeitszeugnis noch verlangen?
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten aber deutlich kürzere Ausschlussfristen, die zuerst greifen. Fordere dein Zeugnis deshalb direkt zum Ende des Arbeitsverhältnisses an.
Quellen
§ 109 GewO: Zeugnis, Gesetze im Internet Bundesarbeitsgericht, Urteil 9 AZR 262/20 dbb: Kein Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis Arbeitskammer des Saarlandes: Das Arbeitszeugnis (Faltblatt) Arbeitskammer des Saarlandes: FAQ Zeugnis IHK Hannover: Arbeitszeugnis vbw: Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen NRW-Justiz: Das Arbeitszeugnis Arbeitnehmerkammer Bremen: Arbeitszeugnis
